JA. Pfefferspray, das mit dem Begriff „Tierabwehrspray“ oder „nur zur Tierabwehr“ gekennzeichnet ist, unterliegt nicht dem Waffengesetz. Und auch wenn der Einsatz gegen Menschen grundsätzlich nicht erlaubt ist, kann es in Notwehrsituationen dennoch gerechtfertigt sein, ein Pfefferspray gegen Menschen einzusetzen.
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PIEXON Pfefferspray Piexon Guardian Angel 4 mit Gürtelclip
Inhalt: 12 ml, 2 Pfeffersprayladungen
- Unser Preis54,95 €
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Produktbeschreibung
Der Guardian Angel IV ist der ideale Begleiter zum Selbstschutz - sowohl für den Profi als auch den zivilen Nutzer.
Das patentiere Antriebssystem von Piexon macht den Guardian Angel einzigartig in Reichweite und Wirksamkeit. Das Gerät enthält 2 x 6 ml hochwirksames Pfefferspray mit 10% OC-Anteil. Der Wirkstoff wird mit extrem hoher Geschwindigkeit gesprüht und ermöglicht so eine Reichweite von bis zu 4 Metern. Durch die hohe Geschwindigkeit wird der Strahl nicht von Seitenwind abgelenkt.
Die neue Generation kombiniert die hervorragende Ergonomie und den praktischen Fixierclip seiner Vorgänger mit einem stromlinienförmigen Äußeren. Außerdem wurde der Fixierclip von der linken auf die rechte Geräteseite verlegt, um ein verdecktes Tragen zu ermöglichen.
Der Guardian Angel 4 ist besonders kompakt und wiegt nur 120 Gramm.
Auch dieses Gerät kann mit dem praktischen Laseraufsatz für optimierte Treffsicherheit kombiniert werden.
Artikel-Nr.: 100.130240
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.