Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Retay X Pro
9 mm P.A.K., Titan-Finish
- Unser Preis129,90 €
- inkl. 19% MwSt.zzgl. Versand
- UVP des Herstellers179,90 €
- Online-Shop lieferbar voraussichtlich ab 02.10.-05.10.2024
- Nicht in PW STORE Filialen vorrätig
Produktbeschreibung
Ein unverwechselbares Design, optimales Handling und die hochwertige Verarbeitung machen die X Pro zu einem echten Profi unter den Schreckschusswaffen. Das 14-schüssige Magazin verleiht der X Pro im Kaliber 9 mm P.A.K. die nötige Ausdauer und dient gleichzeitig als Griffverlängerung, was dank X Touch Technology einen perfekten Grip garantiert. Der Beavertail führt die Hand dabei direkt in die ideale Position. Nach dem Lösen der Hahnsicherung schlägt die X Pro per Single / Double Action auch ohne manuelles Spannen des Hahns direkt ab. Ganz in Schwarz oder mit Schlitten und Laufmantel in mattem Titangrau macht die X Pro technisch und optisch eine ausgezeichnete Figur.
Artikel-Nr.: 4.5004
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin- / Trommelkapazität | 14 Schuss |
Abzug | Single / Double Action |
Sicherung | Schwenksicherung |
Länge | 197 mm |
Gewicht | 823 g |
Holster-Typ | A, D |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.