Nein, nur Ihren Personalausweis. Den kleinen Waffenschein benötigen Sie nur zum Führen einer SSW.
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Walther P99 Bicolor
9 mm P.A.K., Schlitten mit Nickel-Finish

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Produktbeschreibung
Ihr berühmtester Fan ist Geheimagent Ihrer Majestät und verlässt sich bei seinen Filmabenteuern stets auf "seine" Walther P99. Polizei und Militär weltweit verwenden die Walther P99 - eine der modernsten und innovativsten Faustfeuerwaffen der heutigen Zeit. Die Walther P99 verfügt über ein robustes Polymer-Griffstück und ein 15-schüssiges zweireihiges Magazin. Höchster Bedienkomfort sowie größtmögliche Sicherheit durch den Entspanndrücker und trotzdem schnelle Feuerbereitschaft faszinieren die Waffenkenner weltweit.
Artikel-Nr.: 312.02.01
Technische Daten
Kaliber | 9 mm P.A.K. |
---|---|
Magazin- / Trommelkapazität | 15 Schuss |
Abzug | Single / Double Action |
Sicherung | Entspanndrücker |
Länge | 177 mm |
Gewicht | 655 g |
Holster-Typ | A |
Der Erwerb und Besitz von SSW ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren. (PTB Zulassung)
Es ist möglich, einen kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Die Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Zusätzlich werden die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung zum Führen einer Waffe geprüft.
Der kleine Waffenschein berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen mit PTB Zulassung außerhalb des eigenen Wohn- und Geschäftsbereichs und befriedetem Besitz.
Platzpatronen, Reizstoff-, Signal- und Pyromunition.
Frei kaufen und führen können Sie:
- Pfeffersprays, solange diese als Tierabwehrsprays deklariert sind.
- CS Sprays, solange diese ein BKA-Prüfzeichen aufweisen
- Elektroschocker, solange diese ein PTB-Zeichen aufweisen
- Kubotans
- Schreckschusswaffen können frei ab 18 Jahren erworben und mit Reizgaskartuschen geladen werden. Zum Führen wird allerdings der kleine Waffenschein benötigt.
Laut WaffG darf die Waffe ausschließlich nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern sich die Waffe in einem verschlossenen Behältnis befindet.
Zur sicheren Aufbewahrung von freien Waffen ist ein abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung erforderlich.